Zum 01. Januar 2017 werden die Änderungen des Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wirksam. Dies beinhaltet die Auflösung der ehemaligen Pflegestufen durch Einführung der Pflegegrade (1 bis 5) und Leistungsänderungen. Die zum 01.01.2025 gültigen Pflegesätze für Vollstationärepflege können Sie auf dieser Seite herunter laden.
Die Einstufung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen.
Leistungen für Kurzzeitpflege: Bei Einstufung in einen Pflegegrad besteht der Anspruch auf Kurzeitpflege für bis zu 28 Tagen bei einer Maximalen Zahlung von 1.854,00€, sowie auf Verhinderungspflege für bis zu 28 Tage bei einer Zahlung von 1685,00€